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Finanzierung & Pflegegrade

Pflege, die bezahlbar bleibt.

Pflegeeinstufung

Wir wissen um die Herausforderungen, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Dazu gehört auch die Frage, welche Kosten selbst getragen und welche von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden.
Um herauszufinden, welche Leistungen Sie oder Ihr Angehöriger in Anspruch nehmen können, stellen Sie einen Antrag auf Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer Erfahrung.
Um die Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) festlegen zu können, besucht Sie ein Gutachter zuhause und prüft, wie selbstständig Sie Ihren Tag gestalten und welche Beeinträchtigungen vorliegen. Die Selbstständigkeit wird in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt. Die Einteilung erfolgt mithilfe einer Skala von 0 bis 100 Punkte und beginnt bei Pflegegrad 1 mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und endet bei Pflegegrad 5 mit der schwersten Beeinträchtigung.

Infos zu Pflegegraden im Detail:

  • Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit ist der Pflegegrad 1, der für Menschen in Fragen kommt, die die Bedingungen für die alte Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben.
  • Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Wie bei allen folgenden Pflegegraden wird zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne Alltagskompetenz unterschieden.
  • Beim Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Der Grad entspricht den Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz).
  • Liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, wird der Betroffene dem Pflegegrad 4 zugeordnet.
  • Beim Pflegegrad 5 liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Dies ist der höchste Grad und ihm werden Menschen zugeordnet, die zuvor der Pflegestufe 5 zugeordnet wurden oder unter der Definition „Härtefall“ erfasst wurden. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlichen hohen Pflegeaufwand haben. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit einer sehr schweren Demenz, starken körperlichen Einschränkungen oder Personen in Endstadien von schweren Krankheiten wie Krebs.

Beispiel: Menschen mit einer sehr schweren Demenz, starken körperlichen Einschränkungen oder Personen in Endstadien von schweren Krankheiten wie Krebs.

Tagespflege – Tarife (PDF)

Heimentgelt Engen-Stetten (PDF)

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