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Finan­zie­rung & Pflegegrade

Pflege, die bezahlbar bleibt.

Pfle­ge­ein­stu­fung

Wir wissen um die Heraus­for­de­rungen, die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mit sich bringt. Dazu gehört auch die Frage, welche Kosten selbst getragen und welche von der gesetz­li­chen Pfle­ge­kasse über­nommen werden.
Um heraus­zu­finden, welche Leis­tungen Sie oder Ihr Ange­hö­riger in Anspruch nehmen können, stellen Sie einen Antrag auf Begut­ach­tung durch den Medi­zi­ni­schen Dienst bei Ihrer Kran­ken­kasse. Gerne unter­stützen wir Sie dabei mit unserer Erfahrung.
Um die Pfle­ge­grade (ehemals Pfle­ge­stufen) fest­legen zu können, besucht Sie ein Gutachter zuhause und prüft, wie selbst­ständig Sie Ihren Tag gestalten und welche Beein­träch­ti­gungen vorliegen. Die Selbst­stän­dig­keit wird in sechs verschie­denen Berei­chen beur­teilt. Die Eintei­lung erfolgt mithilfe einer Skala von 0 bis 100 Punkte und beginnt bei Pfle­ge­grad 1 mit einer geringen Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit und endet bei Pfle­ge­grad 5 mit der schwersten Beeinträchtigung.

Infos zu Pfle­ge­graden im Detail:

  • Pfle­ge­grad 1 bedeutet eine geringe Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit. Die nied­rigste Stufe der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist der Pfle­ge­grad 1, der für Menschen in Fragen kommt, die die Bedin­gungen für die alte Pfle­ge­stufe 0 nicht erfüllt haben.
  • Der Pfle­ge­grad 2 entspricht der Pfle­ge­stufe 0 und der Pfle­ge­stufe 1 ohne einge­schränkte Alltags­kom­pe­tenz. Wie bei allen folgenden Pfle­ge­graden wird zwischen Pfle­ge­be­dürf­tigen mit und ohne Alltags­kom­pe­tenz unterschieden.
  • Beim Pfle­ge­grad 3 liegt eine schwere Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit vor. Der Grad entspricht den Pfle­ge­stufen 1 (mit einge­schränkter Alltags­kom­pe­tenz) und 2 (ohne einge­schränkte Alltagskompetenz).
  • Liegt eine schwerste Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit vor, wird der Betrof­fene dem Pfle­ge­grad 4 zugeordnet.
  • Beim Pfle­ge­grad 5 liegt eine schwerste Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit mit beson­deren Anfor­de­rungen an die pfle­ge­ri­sche Versor­gung vor. Dies ist der höchste Grad und ihm werden Menschen zuge­ordnet, die zuvor der Pfle­ge­stufe 5 zuge­ordnet wurden oder unter der Defi­ni­tion „Härte­fall“ erfasst wurden. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außer­ge­wöhn­li­chen hohen Pfle­ge­auf­wand haben. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit einer sehr schweren Demenz, starken körper­li­chen Einschrän­kungen oder Personen in Endsta­dien von schweren Krank­heiten wie Krebs.

Beispiel: Menschen mit einer sehr schweren Demenz, starken körper­li­chen Einschrän­kungen oder Personen in Endsta­dien von schweren Krank­heiten wie Krebs.

Tages­pflege – Tarife (PDF)

Heiment­gelt Engen-Stetten (PDF)

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